Lösungsstark – schnell – kompetent und zuverlässig
Ihre Zollagentur in Nürnberg
Sie kennen das sicher: komplizierte Zollvorschriften, langwierige Abfertigungen und unerwartete Hürden im internationalen Handel. Doch das muss nicht sein!
Ihre Zollabfertigung – unsere Mission!
Wir übernehmen die Zollabfertigung für Sie – schnell, zuverlässig und ohne Umwege. Mit Fachwissen, Leidenschaft und einem klaren Blick für die beste Lösung nehmen wir Ihnen den Zollstress ab. So sparen Sie Zeit, Kosten und Nerven.
Vertrauen Sie auf unser engagiertes Team, das für Sie da ist, wenn es darauf ankommt. Transparent, effizient und mit Herz.
Kontaktieren Sie uns – wir finden die beste Lösung für Sie!
Importzollabwicklung
Exportzollabwicklung
Für Nicht-EU-Exporte ist eine elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich.
Fiskalvertretung
Wir übernehmen die Fiskalvertretung für Umsatzsteuer-angelegenheiten.
Sanktionslistenprüfung
Exporteure müssen Embargomaßnahmen zur Terrorismusbekämpfung einhalten.

Zollabwicklung
Warum Sie uns vertrauen können: Zollabwicklung ohne Stolpersteine
Weil wir Ihre Herausforderungen verstehen – und sofort die passende Lösung finden.
Weil wir für Sie mitdenken – und Ihnen unnötigen Stress abnehmen.
Weil wir schnelle, pragmatische Wege kennen – damit Ihr Geschäft reibungslos läuft.
Ob Import oder Export – wir sind an Ihrer Seite und machen Zollformalitäten für Sie so einfach wie möglich. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Business – wir kümmern uns um den Rest!
Dokumente & Beratung
Umfassende Zollberatung und Dokumentenmanagement

Beratung rund um das Thema Zoll
Wir bieten umfassende Beratungsdienste für alle Zollangelegenheiten, um Sie durch die komplexen Zollverfahren und Gesetze zu navigieren und Ihre Handelsoperationen zu optimieren.

Präferenzpapiere

Warenverkehrs-Bescheinigungen
Diese Dokumente bestätigen die Herkunft der Waren und sind entscheidend für den Handel innerhalb bestimmter Freihandelszonen, um Zollvorteile zu sichern.
BERATUNG
Zollberatung
Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre Zoll- und Exportprozesse rechtssicher und effizient zu gestalten. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre Waren korrekt eingestuft und alle erforderlichen Genehmigungen und Auskünfte eingeholt werden. Mit unserer fundierten Beratung minimieren Sie Risiken und stellen sicher, dass Ihre Import- und Exportprozesse effizient und gesetzeskonform ablaufen. Kontaktieren Sie uns, um von unserer Expertise zu profitieren!

Alla Mankow
Jetzt beraten lassen!
+49 15233978813
Zollberatung für vereinfachte Verfahren
Beantragen von Ausfuhrgenehmigungen
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen für bestimmte Waren, um sicherzustellen, dass Ihre Exporte reibungslos und gesetzeskonform durchgeführt werden.
Unterstützung beim Einholen verbindlicher Zolltarifauskünfte
Wir helfen Ihnen, verbindliche Zolltarifauskünfte zu beantragen, um eine korrekte zollrechtliche Einstufung Ihrer Produkte zu gewährleisten und Unsicherheiten zu vermeiden.
Einreihen von Waren in den Zolltarif
Mit unserer Expertise klassifizieren wir Ihre Waren gemäß dem Zolltarif, sodass Sie sicherstellen können, dass alle relevanten Zollvorschriften korrekt angewendet werden.
Beantragung von Einführgenehmigungen
Wir begleiten Sie bei der Beantragung der notwendigen Genehmigungen für den Import von Waren, die besonderen Zollvorschriften unterliegen, um eine schnelle und reibungslose Abwicklung zu garantieren.
Prüfung der Präferenzen
Wir stellen sicher, dass Sie alle handelsrechtlichen Vorteile durch präferenzielle Ursprungskriterien nutzen können, um Zölle zu minimieren und von Handelsabkommen zu profitieren.
Importzollsatz-Auskunft
Wir geben Ihnen klare und detaillierte Auskunft über die anfallenden Zölle für Ihre importierten Produkte, damit Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Downloads
Zollvollmacht
und wichtige Links
Um Ihre Anliegen effizient abzuwickeln, ist die Zollvollmacht unerlässlich. Sie ermächtigt uns, in Ihrem Namen Zollangelegenheiten zu handhaben und ist grundlegend für die Ausfuhranmeldung. Ein weiteres wichtiges Dokument ist der alternative Ausgangsvermerk, der als Nachweis für die Ausfuhr dient, falls kein regulärer Ausgangsvermerk vorliegt. Auf der Zollwebseite können Sie zudem die EORI-Nummer beantragen, ohne die kein Außenhandel möglich ist, und den Code-128-Font herunterladen, der zur Darstellung von Barcodes auf Ausfuhrdokumenten benötigt wird. Diese Ressourcen sind entscheidend, um Verzögerungen und Probleme bei der Zollabfertigung zu vermeiden.
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Zollvollmacht
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Alternativer Ausgangsvermerk
Zur Webseite
zoll.de
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FAQ
Zollabwicklung mit AM Zollagentur
Um Ihren Zollprozess so einfach und reibungslos wie möglich zu gestalten, haben wir eine Liste der häufigsten Fragen zusammengestellt. Diese Übersicht soll Ihnen helfen, die notwendigen Schritte für eine erfolgreiche Zollabwicklung zu verstehen.
Je vollständiger Sie uns die Dokumente vorab zur Verfügung stellen, desto schneller können wir Ihre Zollprozesse starten. Bei Fragen helfen wir gerne
Ausfuhranmeldung in Drittländer
Wichtige Informationen für Ihren reibungslosen Export
Wenn Sie Waren aus Deutschland in ein Drittland (außerhalb der EU) versenden, gelten bestimmte zollrechtliche Vorschriften. Bereits ab einem Warenwert über 1.000 € oder einem Gesamtgewicht über 1.000 kg ist eine Ausfuhranmeldung beim Zoll gesetzlich vorgeschrieben.
Als erfahrene Zollagentur unterstützen wir Sie gerne bei der kompletten Abwicklung.
Welche Unterlagen benötigt die AM Zollagentur für die Ausfuhranmeldung?
Um Ihre Sendung korrekt und fristgerecht beim Zoll anzumelden, benötigen wir von Ihnen folgende Dokumente:
- Zollvollmacht Download⭳
- Auftragsformular Download⭳
- Handelsrechnung zur Sendung
- Begleitdokumente (z. B. T1, CMR, Lieferschein, EUR.1 etc.)
Was ist die EORI-Nummer und wie wird sie beantragt?
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification Number) ist Pflicht für alle Unternehmen, die Waren in Drittländer exportieren. Ohne EORI-Nummer ist eine Zollanmeldung nicht möglich.
- Die Beantragung erfolgt online über zoll.de
- Bei der ersten Ausfuhr reicht ein Nachweis der Beantragung aus
- Für weitere Exporte muss die EORI-Nummer vorliegen
Bei Fragen zur Beantragung helfen wir Ihnen gerne weiter.
Brauche ich einen alternativen Ausgangsvermerk für Exporte – und wie erstelle ich ihn?
Der alternative Ausgangsvermerk dient als Nachweis, dass Ihre Ware die EU verlassen hat, falls kein offizieller Ausgangsvermerk vorliegt.
So erstellen Sie ihn:
- Laden Sie das Formular auf unserer Webseite herunter. Download⭳
- Füllen Sie es vollständig aus (inkl. Sendungsnummer, Empfängerdaten).
- Lassen Sie es vom Empfänger im Zielland unterschreiben und stempeln.
Reichen Sie uns den Nachweis zeitnah ein, um Exportmeldungen abzuschließen.
Was ist der Ausgangsvermerk (AVM) und warum ist er wichtig?
Der Ausgangsvermerk ist der offizielle Nachweis des Zolls, dass Ihre Ware die EU verlassen hat. Er ist unverzichtbar:
- Für die Mehrwertsteuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen
- Als Beleg bei Betriebsprüfungen
- Zur Vermeidung von Bußgeldern
Wichtig:
Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) muss beim Grenzübertritt vom Frachtführer beim Zoll vorgelegt werden, damit der Ausgangsvermerk erstellt werden kann.
Was tun, wenn kein Ausgangsvermerk vorliegt?
Sollten Sie nach der Ausfuhr keinen Ausgangsvermerk erhalten haben, können wir gemeinsam einen alternativen Ausgangsvermerk beantragen. Dafür benötigen wir in der Regel:
- Ausgangsrechnung
- Fracht- oder Versandnachweis (z. B. Tracking, Frachtbrief)
- Empfangsbestätigung des Empfängers im Drittland
Sie benötigen Unterstützung?
Gerne begleiten wir Sie bei der Beantragung und stellen Ihnen unser Antragsformular Download⭳ zur Verfügung.
GET IN TOUCH
Kontaktieren Sie uns – Wir sind für Sie da!
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Zollabwicklung? Unser Team der AM Zollagentur steht Ihnen gern zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und alle notwendigen Schritte für Sie zu erledigen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter!