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Fiskalvertretung

Profitieren Sie schon? Durch das Verfahren 42 muss die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr nicht vorfinanziert werden, was die Liquidität des Unternehmens verbessert. Als Zollagentur übernehmen wir Ihre Fiskalvertretung in Deutschland und der EU – ob für Umsatzsteuerregistrierung, Importabwicklung oder die Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten. Besonders für Unternehmen außerhalb der EU ist eine lokale Vertretung gesetzlich vorgeschrieben, um Handel zu betreiben und Sanktionen zu vermeiden. Wir handeln als Ihr rechtlicher Ansprechpartner gegenüber Behörden, garantieren korrekte Meldungen und entlasten Sie von administrativem Aufwand.

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Unser Service zur Fiskalvertretung umfasst:

Verfahren 42: Es ist ein Zollverfahren, bei dem Waren aus einem Drittland in die EU eingeführt und anschließend unmittelbar in einen anderen EU-Mitgliedstaat geliefert werden, wobei die Einfuhrumsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen bei der Einfuhr nicht erhoben wird.

Vollumfängliche Vertretung: Registrierung als steuerlicher Bevollmächtigter, z. B. für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID).

Behördenkommunikation: Professionelle Abwicklung von Anfragen, Meldungen und Dokumentationen an Finanzämter und Zollbehörden.

EU-weite Rechtskonformität: Sicherstellung aller Pflichten gemäß EU-Mehrwertsteuerrichtlinien und nationalem Steuerrecht.

Effiziente Prozesse: Optimierung Ihrer statistischen Meldungen durch unser Fachwissen.

Optimierung der Einfuhrumsatzsteuer: Beratung zur optimalen Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuer zur Wahrung Ihrer Liquidität.

Laufende steuerliche Verpflichtungen: Erstellung und Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen.

Risikominimierung: Vermeidung von Strafen und rechtlichen Konsequenzen durch die korrekte und fristgerechte Erfüllung aller Verpflichtungen.

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